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Im Oktober 1999 hatte der Bundesrat entschieden, dem Parlament den Entwurf zu einem Kernenergiegesetz als indirekten Gegenvorschlag zu den damals hängigen Atominitiativen zu unterbreiten. In der Wintersession 2002 des National- und Ständerates konnte das Differenzbereinigungsverfahren zwischen den beiden Räten über das Kernenergiegesetz nicht abgeschlossen werden. Es war deshalb für die Frühjahrssession 2003 (2.-21. März 2003) wieder traktandiert. Am 21. März 2003 war schliesslich die Schlussabstimmung in den eidgenössischen Räte über das neue Kernenergiegesetz (KEG). Mit grosser Mehrheit wurden das KEG im National- (102:75) und Ständerat (32:6) angenommen. |
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