|
Der VPE-Vorstand kann aus sieben Personen bestehen, die in geheimer Wahl von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt werden. Die Aufgaben des Vorstandes sind: - Vorbereitung der Geschäfte und Erstellung der Geschäftsordnung zur Durchführung der Mitgliederversammlung inkl. Antragstellung an die Mitgliederversammlung.
- Ausführung der Aufgaben, die ihr von der Mitgliederversammlung übertragen wurden.
- Orientierung der Mitgliederversammlung über laufende Geschäfte und alle geführten Verhandlungen des Vorstandes unter Wahrung der notwendigen Vertraulichkeit.
- Protokollierung sämtlicher Verhandlungen und Beschlüsse der Mitgliederversammlung sowie des Vorstandes des Verbandes.
- Information der Mitglieder.
- Alleiniger Vertreter der Mitglieder nach aussen im Rahmen der gültigen Statuten
- Führung einer Dokumentationsstelle unter Wahrung der Vertraulichkeit entsprechend den Vorgaben der Mitgliederversammlung.
- Inkasso der Mitgliederbeiträge sowie Verwaltung des Verbandsvermögen inkl. Aufstellung einer Jahresrechnung und eines Budget für das nächste Geschäftsjahr.
- Regelung aller Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich und ausschliesslich der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.
Dem Vorstand gehören zur Zeit die folgenden Personen an, denen bestimmte Aufgabenbereiche zugeteilt sind: |