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Wer einen Arbeitsvertrag abschliesst, geht keinen Bund fürs Leben ein. Stellenwechsel sind häufig und in den meisten Fällen auch völlig rechtmässig. In der Schweiz gilt das freie Kündigungsrecht. |

| Gesetzliche und vertragliche Kündigungsfristen |
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In der Regel sind die Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag aufgeführt. Andernfalls gelten die Bestimmungen des Obligationenrechts. |
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| Missbräuchliche Kündigung |
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Eine Kündigung ist dann missbräuchlich, wenn jemand wegen seiner persönlichen Eigenschaft oder der Ausübung verfassungsmässiger Rechte entlassen wird. |
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| Massenentlassung |
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Werden ganze Betriebe geschlossen oder restrukturiert und eine Teil der Belegschaft freigestellt wird, handelt es sich um eine Massenentlassung. In solchen Fällen können die Arbeitnehmenden einige Rechte einfordern. |
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