Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des VPE. In ihr sind die einzelnen Mitgliedsorganisationen mit je zwei ordentlichen Vertretern und die Einzelmitglieder vertreten.
Gemäss Statuten fallen folgende Sachgeschäfte in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliederversammlung:
Genehmigung der Geschäftsordnung zur Durchführung der Mitgliederversammlung
Wahl der Stimmenzähler
Abnahme des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
Abnahme der Berichte des Vorstandes sowie von Kommissionen und Arbeitsgruppen
Abnahme der Jahresrechnung des Verbandes
Abnahme des Berichtes der Revisionsstelle
Wahl des Präsidenten
Wahl des Verbandsvorstandes
Wahl der Revisionsstelle
Einsetzung von Kommissionen und Arbeitsgruppen
Wahl von Vertretern in Kommissionen und Arbeitsgruppen
Festsetzung der Mitgliederbeiträge
Festsetzung einer Entschädigung für den Vorstand
Genehmigung des Budgets für das nächste Geschäfts- und Rechnungsjahr
Behandlung von Anträgen und Anliegen seiner Mitglieder, des Vorstandes und der Revisionsstelle
Genehmigung von Aufnahmeanträgen von Organisationen
Beschluss über Rekurs bzw. Ausschluss von Mitgliedern
Kontrolle der Tätigkeit des Vorstandes
Übertragung von Aufgaben an den Vorstand
Ratifizierung von Verträgen und Abkommen
Beschlüsse über alle übrigen auf der Traktandenliste aufgeführten
Geschäfte, die gemäss Statuten in die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung fallen