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Alle Arbeitnehmenden haben Anrecht auf minimal vier Wochen bezahlte Ferien. In den Genuss der Erholungszeit kommen auch teilzeit beschäftigte Personen und Aushilfen. |

| Feriendauer |
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In der Elektrizitatswirtschaft sind die Anzahl der Ferientage nicht einheitlich geregelt. Es gibt grosse Unterschiede zwischen den Unternehmungen. Der VPE setzt sich dafür ein den minimalen Ferienanspruch der Mitarbeitenden langfristig auf fünf Wochen zu erhöhen. |
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| Ausserordentliche Freizeit |
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Für bestimmte persönliche oder offizielle Ereignissen wird eine kurzfristige Arbeitsbefreiung gewährt. Wie lange Sie vom Arbeitsplatz fernbleiben dürfen ist meistens klar geregelt. |
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| Geld statt Ferien nur in Ausnahmefällen |
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Wer derart unregelmässig arbeitet, dass sein Ferienanspruch nicht genau in Tagen berechnet werden kann, hat Anspruch auf die Vergütung mit einem Lohnzuschlag. |
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