StromVG

Stromversorgungsgesetz: Ja - aber ...
Der Entwurf des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) hat die Erwartungen der Mitarbeitenden der Elektrizitätswirtschaft nicht erfüllt. Denn es fehlen Bestimmungen zum Schutz der Mitarbeitenden, welche die Stromwirtschaft verpflichten, im Fall von Umstrukturierungen konkrete Massnahmen zu ergreifen. Ausserdem ist die Absicherung der Versorgungssicherheit mit einer gesicherten inländischen Produktion unzureichend.

Stromversorgungsgesetz. Ja -aber ...
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Le marché de l’électricité: oui, mais!
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Der VPE nimmt Stellung zur Stromversorgungsverordung (StomVV).


Vernehmlassung des Bundesgesetzes über die Stromversorgung (StromVG)

Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zu StromVG und EleG
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Der Bundesrat hat am 30. Juni 2004 den Entwurf für das Bundesgesetz über die Stromversorgung (StromVG) in die Vernehmlassung geschickt. Das Bundesgesetz über die Stromversorgung setzt die Rahmenbedingungen zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Stromversorgung und für einen geordneten Strommarkt im sich verändernden schweizerischen und europäischen Umfeld. Für die dringend erforderliche Regelung der grenzüberschreitenden Stromtransite schlägt der Bundesrat eine vorgezogene Übergangslösung vor. In der Folge soll die Marktöffnung in der Schweiz behutsam, etappenweise sowie unter Wahrung der Volksrechte erfolgen. Die Vernehmlassungsfrist endete am 30. September 2004.

Entwürfe zum Bundesgesetz über die Stromversorgung (StromVG), Revision des Elektrizitätsgesetzes (EleG) und der erläuternde Bericht
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Anhänge 1 und 2 (zum direkten Ausfüllen und nachfolgendem elektronischem Rücksenden an das BFE)
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Gründe für die Neuregelung der Stromversorgung
Nach der Ablehnung des Elektrizitätsmarkgesetzes (EMG) am 22. September 2002 stellt sich für die Schweiz die Frage, wie die Schweizerische Elektrizitätswirtschaft ausgestaltet werden soll. Zum Thema Elektrizitätsversorgung wurden seit der Abstimmung zum EMG im Herbst 02 mehrere parlamentarische Vorstösse eingereicht.
Die Vorlage zum Bundesgesetz über die Stromversorgung (StromVG) ist eine Antwort auf die offenen Fragen nach der Ablehnung des Elektrizitätsmarktgesetzes (EMG) im Herbst 2002. Von März 2003 bis Juni 2004 hat sich die vom UVEK eingesetzte Expertenkommission für eine Elektrizitätswirtschaftsordnung unter Leitung von Alt-Regierungsrätin Dori Schaer-Born mit der gesetzlichen Neuordnung der schweizerischen Elektrizitätsversorgung befasst. Ausgangspunkt war eine vom UVEK durchgeführte Standortbestimmung mit rund 30 Parteien und Verbänden.
Wesentliche Rahmenbedingungen für die Ausarbeitung des Entwurfs bildeten der Bundesgerichtsentscheid von Mitte 2003, wonach die Marktöffnung auf Basis des Kartellgesetzes grundsätzlich möglich ist, die volle Strommarktöffnung in der EU am 1. Juli 2007, das Inkrafttreten der europäischen Verordnung über die Transite am 1. Juli 2004 sowie der Stromausfall vom 28. September 2003 in Italien.

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