Nach der Ablehnung des Elektrizitätsmarkgesetzes (EMG) am 22. September 2002 stellt sich für die Schweiz die Frage, wie die Schweizerische Elektrizitätswirtschaft ausgestaltet werden soll. Zum Thema Elektrizitätsversorgung wurden seit der Abstimmung zum EMG im Herbst 02 mehrere parlamentarische Vorstösse eingereicht. Die Vorlage zum Bundesgesetz über die Stromversorgung (StromVG) ist eine Antwort auf die offenen Fragen nach der Ablehnung des Elektrizitätsmarktgesetzes (EMG) im Herbst 2002. Von März 2003 bis Juni 2004 hat sich die vom UVEK eingesetzte Expertenkommission für eine Elektrizitätswirtschaftsordnung unter Leitung von Alt-Regierungsrätin Dori Schaer-Born mit der gesetzlichen Neuordnung der schweizerischen Elektrizitätsversorgung befasst. Ausgangspunkt war eine vom UVEK durchgeführte Standortbestimmung mit rund 30 Parteien und Verbänden. Wesentliche Rahmenbedingungen für die Ausarbeitung des Entwurfs bildeten der Bundesgerichtsentscheid von Mitte 2003, wonach die Marktöffnung auf Basis des Kartellgesetzes grundsätzlich möglich ist, die volle Strommarktöffnung in der EU am 1. Juli 2007, das Inkrafttreten der europäischen Verordnung über die Transite am 1. Juli 2004 sowie der Stromausfall vom 28. September 2003 in Italien. |
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