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Herr Pfeifer arbeitet als Angestellter im Informatikdienst des Unternehmens X. Seine Verantwortlichkeiten betreffen die Unterstützung anderer Angestellter und die Überwachung des Internetverkehrs gemäss dem Reglement des Unternehmens über den Gebrauch des Internets. Dieses sieht insbesondere die Möglichkeit einer privaten Nutzung des Netzes vor unter Vorbehalt des Verbots des Zugangs zu erotischen und pornographischen Websites. Vor zwei Monaten hat er entdeckt, dass ein Angestellter von X regelmässig pornographische Seiten aufsucht. Er vermutet, dass gewisse Seiten darunter sind, welche pädophile Inhalte aufweisen. Er hat sofort seinen direkten Vorgesetzten benachrichtigt. Dieser hat ihm versichert, dass Konsequenzen gezogen würden. Heute stellt er fest, dass der Angestellte immer noch an seinem Platz ist und dass er weiterhin auf den fraglichen Internetseiten surft. Was soll er machen? |