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Das UVEK hat nach der Ablehnung des Elektrizitätsmarktgesetzes (EMG) am 22. September 2002 eine Standortbestimmung durchgeführt. Mit rund dreissig Interessengruppen hat das BfE bilaterale Gespräche geführt, um die anstehenden Probleme zu erörtern. Dabei wurde Handlungsbedarf in drei Bereichen festgestellt: - Die internationale Stellung der schweizerischen Elektrizitätswirtschaft im Hinblick auf die vollständige Öffnung des EU-Strombinnenmarktes im Jahr 2007 ist zu sichern. Dabei steht die Transitfrage im Zentrum sowie der Marktzugang der Schweizerischen Elektrizitätswerke im EU-Raum.
- KMU in der Schweiz zahlen wesentlich höhere Stromtarife als die ausländische Konkurrenz. Die lokalen Elektrizitätsverteiler erwarten deshalb günstigere Preise von ihren Vorlieferanten, nicht zuletzt auch im Interesse von Haushalten und Gewerbe.
- Die Versorgungssicherheit muss auch im liberalisierten Umfeld gewährleistet werden.
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