Botschaft des Bundesrates

Das Bundesgesetz über die Stromversorgung (StromVG) soll für Versorgungssicherheit sorgen und die behutsame Marktöffnung herbeiführen, d.h. die Stromdrehscheibe Schweiz soll zuerst gesichert und anschliessend der inländische Strommarkt schrittweise geöffnet werden. Der Bundesrat hat die Botschaft zur Revision des Elektrizitätsgesetzes (EleG) sowie zum Gesetz über die Stromversorgung (StromVG) verabschiedet. Das EleG soll im Parlament vorgezogen behandelt werden, damit der grenzüberschreitende Stromhandel schnell geregelt werden kann. Mit einem flexiblen zweistufigen Vorgehen bei der Strommarktöffnung trägt der Bundesrat der Referendumsabstimmung zum Elektrizitätsmarktgesetz Rechnung. Zur Förderung der Wasserkraft und der neuen erneuerbaren Energien schlägt er erstmals energiepolitische Zielvorgaben und ein konkretes Vorgehen vor.

Stromversorgungsgesetz (StromVG) vom 3. Dezember 2004
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Bundesgesetz betreffend die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen (Elektrizitätsgesetz, EleG) vom 3. Dezember 2004
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Botschaft zur Änderung des Elektrizitätsgesetzes und zum Stromversorgungsgesetz
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Bundesgesetz über die Stromversorgung (StromVG) und Revision des Elektrizitätsgesetzes (EleG) - Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung vom November 2004
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Unterschiede StromVG - EMG
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BFE-Medienmitteilung vom 3. Dezember 2004
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