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Das Bundesgesetz über die Stromversorgung (StromVG) soll für Versorgungssicherheit sorgen und die behutsame Marktöffnung herbeiführen, d.h. die Stromdrehscheibe Schweiz soll zuerst gesichert und anschliessend der inländische Strommarkt schrittweise geöffnet werden. Der Bundesrat hat die Botschaft zur Revision des Elektrizitätsgesetzes (EleG) sowie zum Gesetz über die Stromversorgung (StromVG) verabschiedet. Das EleG soll im Parlament vorgezogen behandelt werden, damit der grenzüberschreitende Stromhandel schnell geregelt werden kann. Mit einem flexiblen zweistufigen Vorgehen bei der Strommarktöffnung trägt der Bundesrat der Referendumsabstimmung zum Elektrizitätsmarktgesetz Rechnung. Zur Förderung der Wasserkraft und der neuen erneuerbaren Energien schlägt er erstmals energiepolitische Zielvorgaben und ein konkretes Vorgehen vor. |
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