Internationale Stellung der schweizerischen Elektrizitätswirtschaft

Den EU-Energieministern ist am 25. November 2002 ein politischer Durchbruch mit der Festlegung der weiteren Liberalisierungsschritte gelungen. Beschlossen wurde die Öffnung des Elektrizitätsmarktes ab Mitte 2004 für alle gewerblichen und ab Mitte 2007 für alle Haushaltskunden. Die EU-Energieminister haben sich ferner über eine EU-Verordnung zum grenzüberschreitenden Elektrizitätshandel geeinigt. Diese soll die Entschädigung der Kosten von Stromtransiten einheitlich regeln, der EU-Kommission die Kompetenz erteilen, Ausführungsbestimmungen im Falle von Engpässen im Übertragungsnetz zu erlassen sowie die Teilhabe von Drittstaaten - insbesondere der Schweiz - an der Transitkostenentschädigung festzulegen.

Für das Schweizer Übertragungsnetz ist diese Verordnung, die 2004 in Kraft gesetzt werden soll, wegen der Transite nach Italien von grosser Tragweite. Bisher ist eine Regelung Schweiz-EU über die Transite im Rahmen des Dossiers Dienstleistungen der bilateralen Verhandlungen II vorgesehen gewesen. Dieses Dossier ist in den Service Public-sensiblen Bereichen derzeit noch nicht ausgereift. Zudem ist die Elektrizität auch als "Ware" zu berücksichtigen, und nicht nur als "Dienstleistung". Vorderhand muss deshalb ein pragmatischer Weg eingeschlagen werden, um mittels privatrechtlichen Vereinbarungen der schweizerischen Netzbetreiber mit den ausländischen Akteuren Transite und Entschädigungen im europäischen Binnenmarkt weiterhin zu gewährleisten.

Solche pragmatische Übergangslösungen scheinen grundsätzlich möglich zu sein. Mittelfristig ist eine nationale Rechtsgrundlage nötig, mit welcher ein Regulator bezeichnet wird und allgemein verbindliche Regeln über die Entflechtung zwischen Monopol (Netz) und Wettbewerb (Elektrizität), die freie Lieferantenwahl, den Schutz der Kleinkonsumenten und die Versorgungssicherheit festgelegt werden.


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