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Wegen der langen Abschreibungszeiten sind stabile rechtliche Rahmenbedingungen für Investitionen, und damit für die Versorgungssicherheit, eine wichtige Voraussetzung. Zurzeit herrscht Unsicherheit über die neu zu verhandelnden Verträge zwischen den Elektrizitätsunternehmen und den Grosskunden. Es bestehen Anzeichen einer nachlassenden Dynamik, beispielsweise bei der Einführung einer zeitgemässen Kostenrechnung und bei der strategischen Orientierung der Elektrizitätsunternehmen. Eine umfassende brancheninterne Regelung ist wegen der divergierenden Interessen der einzelnen Elektrizitätsunternehmen auszuschliessen. Die Überlandwerke prüfen die freiwillige Gründung einer nationalen Netzgesellschaft auf der Hochspannungsebene. Diese könnte provisorisch, bis zu einer umfassenden gesetzlichen Regelung, Probleme der Stromtransite und der gegenseitigen rechtlichen Marktöffnung (internationale Reziprozität) auf der Hochspannungsebene lösen. Eine Teilmarktöffnung ist als realistische Lösung zu prüfen. Damit würde der Wille der Stimmbürger respektiert, indem die Versorgungssicherheit zu angemessenen Preisen für die im Monopol versorgten Kunden gewährleistet wird. Aufgrund der notwendigen Vorbereitungszeit ist mit den Arbeiten an der neuen Vorlage begonnen worden. Wichtig ist für die Kantone und weite Teile der Strombranche allein schon das klare Signal, dass eine neue Vorlage ausgearbeitet wird. Unter der Leitung von UVEK und Bundesamt für Energie soll die neue Gesetzesvorlage konsensual erarbeitet werden, so dass ein erneutes Referendum vermieden werden kann. Von den EMG-Gegnern aufgebrachte Gesichtspunkte, wie das Eigentum am Hochspannungsnetz, der staatliche Einfluss auf die Branche und Spekulationsrisiken sollen aufgegriffen werden. Die Mitarbeit der unterschiedlichen Interessengruppen der Elektrizitätswirtschaft ist wichtig, weil nicht neben den direkt Betroffenen, eingeschlossen Konsumenten, Kantone und Umweltorganisationen, vorbei legiferiert werden soll. Der Entwurf der Gesetzesvorlage soll bis Mitte 2004 ausgearbeitet und in die Vernehmlassung geschickt werden. Die parlamentarische Beratung ist in den Jahren 2005 und 2006 vorzusehen, so dass das Gesetz spätestens 2007 in Kraft gesetzt werden kann. Dieser Zeitplan ist sehr ehrgeizig. Er geht von einer zielstrebigen und konsensorientierten Arbeitsweise aller Beteiligten aus. In der Übergangszeit bis zur Inkraftsetzung des Gesetzes sollen mit der Stromwirtschaft pragmatische Lösungen in der Beziehung zu Europa erarbeitet und umgesetzt werden. Dazu gehören privatrechtliche Vereinbarungen über die Stromtransite. In der Übergangsphase ist die Preisüberwachung wichtig, um missbräuchliche Preise etwa im Zusammenhang mit Neubewertungen von Netzen zu vermeiden. Die Kantone werden seitens des UVEK ermutigt, die betriebswirtschaftliche Ausrichtung der Kantons- und Gemeindewerke voranzutreiben, ohne bewährte Grundsätze, wie die Versorgungspflicht, in Frage zu stellen. |