Bildungspolitik des VPE

Der Erfolg eines Unternehmens machen die Menschen aus, die dort arbeiten. Er hängt jedoch wesentlich davon ab, wie sich die Mitarbeitenden weiterbilden und entwickeln. Das Bestreben des VPE ist es die Aus- und Weiterbildung fest in das tägliche Berufsleben jedes einzelnen Mitarbeitenden zu verankern. Entsprechende Reglemente in den Unternehmungen sind erforderlich. Wo diese nicht vorhanden sind, unterstützt der VPE die Personal- und Mitarbeitervertretungen diese aufzustellen.

Ziel der Bildungspolitik des VPE ist es, für seine Mitglieder ein optimales Umfeld für die berufliche Aus- und Weiterbildung zu schaffen. Dabei wird auf folgende Punkte besonderes Gewicht gelegt:

  • Vernetzung und Aufbau von modularen und bedürfnisorientierten Weiterbildungsangeboten
  • Erschliessung von vorhandenen Bildungsmöglichkeiten für VPE-Mitglieder d.h. Kooperation mit kompetenten Bildungspartnern (Fachhochschulen etc.)
    Hoher Aktualitäts- und Praxisbezug
  • Volle Ausnutzung der durch die Reglemente bzw. GAV gegebenen Mitbestimmungsmöglichkeiten auf Unternehmenssebene
  • Zusammenarbeit mit den Unternehmungen unter Einbezug der Personal- und Mitarbeitervertretungen
  • Partnerschaftliche Kooperation mit Arbeitgeberorganisationen
  • Kompetente Beratung der Mitglieder in Weiterbildungsfragen
  • Erweiterung des Angebotes für alle Anspruchsgruppen (Einzelmitglieder, Arbeitnehmervertretungen )
  • Massgeschneiderte Lösungen für das einzelne Mitglied d.h. individuelle Beratung bei der Auswahl von geeigneten Angeboten
  • Kompetente Ausbildung auch für Aufgaben, die für den Verband gemacht werden. Die hier erworbenen Kompetenzen können auch der beruflichen Karriere förderlich sein!

Auch der Bundesrat anerkennt die Wichtigkeit der Berufsbildung und ist sich der Bedeutung der Weiterbildung für die Umsetzung einer Strategie des "lebenslangen Lernens" bewusst. Er hat in Erfüllung eines Postulates von NR P. Rechsteiner (20. März 1996), der die Weiterbildung im Arbeitsrecht zur Ergänzung des zehnten Titels des Obligationenrechts (OR) über den Arbeitsvertrag verankern wollte, den folgenden entsprechenden Bericht abgegeben:


Bericht des Bunderates zur Weiterbildung im Arbeitsrecht vom 9. April 2003

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