Zwischenlagerung und Entsorgung

Die radioaktiven Abfälle sind unter sicherem Verschluss in den Kernkraftwerken und im zentralen Zwischenlager in Würenlingen im Kanton Aargau (ZWILAG Zwischenlager Würenlingen AG


http://www.zwilag.ch

Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hat den gesetzlichen Auftrag für die Kernkraftwerksbetreiber und den Bund die notwendigen Forschungs-, Erkundungs- und Projektierungsarbeiten für die nukleare Entsorgung durchzuführen.


http://www.nagra.ch

In jüngster Zeit werden in der Schweiz angepasste Entsorgungskonzepte diskutiert, die aber die grundsätzliche Entsorgung von radioaktiven Abfällen in geologischen Tiefenlagern nicht in Frage stellen. Teilweise wurden die Vorschläge zu modifizierten Entsorgungskonzepten und -strategien (z.B. Konzept der kontrollierten geologischen Langzeitlagerung) in dem Entwurf für ein neues Kernenergiegesetz (KEG) berücksichtigt.

Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle - Schlussbericht der Expertengruppe Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle (EKRA) / 31. Januar 2000
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Beitrag zur Entsorgungsstrategie für die radioaktiven Abfälle in der Schweiz - Bericht der Expertengruppe Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle (EKRA) / Oktober 2002
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Berichtsgrundlagen zum Beitrag zur Entsorgungsstrategie für die radioaktiven Abfälle in der Schweiz
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Entsorgungsnachweis für hochradioaktive Abfälle eingereicht:
Die Nagra - Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle - hat den Entsorgungsnachweis eingereicht. Die umfangreiche Dokumentation wurde den Bundesbehörden am 20. Dezember 2002 übergeben. Die Berichte zeigen auf, wie und wo abgebrannte Brennelemente (BE), hochaktive (HAA) und langlebige mittelaktive Abfälle (LMA) in der Schweiz sicher entsorgt werden könnten.

Zusammenfassender Überblick Projekt Opalinuston - Entsorgungsnachweis
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Die Sicherheitsbehörden des Bundes werden die Unterlagen nun überprüfen, so dass der Bundesrat voraussichtlich im Jahre 2006 das weitere Vorgehen zur Entsorgung dieser Abfälle festlegen kann. Die Festlegung eines Standortes bleibt einem späteren Rahmenbewilligungsverfahren vorbehalten.

Der Entsorgungsnachweis beruht auf dem Projekt Opalinuston, welches nach dem Wirtgestein - d.h. dem Gestein zur Aufnahme des Tiefenlagers - benannt wurde. Der Opalinuston und das Untersuchungsgebiet im Zürcher Weinland wurden in einem breit angelegten, systematischen und dokumentierten Auswahlverfahren aufgrund von Sicherheitskriterien gewählt. Das Verfahren führte auch zu mehreren Reserveoptionen. Die Resultate des Projekts zeigen, dass sich der Opalinuston im untersuchten Gebiet für ein Tiefenlager für hochradioaktive Abfälle eignet und die festgelegten Schutzziele eingehalten werden können.

Die Nagra beantragt daher beim Bundesrat, den von ihm verlangten Entsorgungsnachweis zu genehmigen und der Ausrichtung künftiger Untersuchungen im Hinblick auf ein geologisches Tiefenlager für hochradioaktive Abfälle (BE/HAA/LMA) in der Schweiz auf den Opalinuston als Wirtgestein und auf das potenzielle Standortgebiet im Zürcher Weinland zuzustimmen.

Der Entsorgungsnachweis besteht aus drei Teilen:

  • Nachweis, dass es in der Schweiz einen oder mehrere Standorte mit sicherheitstechnisch geeigneten geologischen und hydrogeologischen Eigenschaften gibt (Standortnachweis).
  • Nachweis, dass ein Lager an einem solchen Standort mit dem heutigen Stand der Technik realisiert und betrieben werden kann (Nachweis der bautechnischen Machbarkeit).
  • Nachweis, dass ein solches Lager die behördlich festgelegten Anforderungen an die Langzeitsicherheit erfüllt (Sicherheitsnachweis).

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