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Ferien
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Alle Arbeitnehmenden haben Anrecht auf minimal vier Wochen bezahlte Ferien. In den Genuss der Erholungszeit kommen auch teilzeit beschäftigte Personen und Aushilfen. |
| Feriendauer | |
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| Ausserordentliche Freizeit | |
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| Geld statt Ferien nur in Ausnahmefällen | |
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