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Massgebende Rechtsgrundlagen sind das Atomgesetz von 1959 und der Bundesbeschluss zum Atomgesetz von 1978. In diesen Gesetzen sind viele Aspekte nicht im Detail geregelt. Der Bundesbeschluss ist zudem befristet. Er wurde anfangs Oktober 2000 nochmals um 10 Jahre verlängert. Die Revisionsarbeiten am Atomgesetz begannen in der Mitte der 70er Jahre. Sie wurden mehrmals zurückgestellt, insbesondere wegen diversen Volksinitiativen und dem Unfall in Tschernobyl im Jahre 1986. In den 90er Jahren fanden verschiedene Energiedialoge statt. Während in anderen Bereichen bedeutende Fortschritte der energiepolitischen Zusammenarbeit erzielt werden konnten, blieb die Kernenergienutzung in wesentlichen Punkten nicht konsensfähig. Im September 2000 ist das Kernenergie-Moratorium in der Bundesverfassung ausgelaufen. Nun sind der Neufassung des Kernenergiegesetzes im Jahre 2003 neue gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen worden für einen sicheren und langfristigen Betrieb der Kernkraftwerke. Die Kernenergiehaftpflicht ist im Kernenergiehaftpflichtgesetz (KHG) von 1983 geregelt. Das KHG ist weltweit gesehen auch heute noch ein insgesamt fortschrittliches Gesetz. Dennoch soll es im Anschluss an die Totalrevision des Atomgesetzes ebenfalls revidiert werden. Der Strahlenschutz ist im Strahlenschutzgesetz von 1991 geregelt. Dieses gilt auch für Kernanlagen. Aus der Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen, die die Erzeugung von Strom mit Hilfe der Kernspaltung regeln, werden die wichtigsten im Folgenden aufgelistet. Gesetze: |