Kostendeckende Einspeisevergütung - KEV

Kostendeckende Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbarer Energie

Ab 2009 wird für Strom aus erneuerbaren Energien, der in das Schweizer Stromnetz eingespeist wird, eine kostendeckende Einspeisevergütung erstattet. Produzenten von erneuerbarem Strom aus Wasserkraft (bis 10 Megawatt), Photovoltaik, Windenergie, Geothermie und Biomasse können ihre Anlagen ab Mai 2008 für die kostendeckende Einspeisevergütung anmelden. Das Bundesamt für Energie hat nun die Details des Anmeldeverfahrens definiert. Für die Photovoltaik hat es zudem das Jahreskontingent festgelegt.

  • Bei swissgrid finden Sie eine Wegleitung für die Anmeldung.

Die Wegleitung leitet Sie Punkt für Punkt durch die Anmeldung und enthält wichtige Anmerkungen. Sie kann ebenfalls auch als Checkliste benutzt werden. Hinweis: Die Anlagen können erst ab 1. Mai 2008 angemeldet werden.


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