Mitgliedsbeiträge

Für die Mitgliedsbeiträge im VPE gelten gemäss Statuten die folgenden Grundsätze und Regelungen.

Organisationen:

  • Der jährliche Mitgliedsbeitrag für eine Mitgliedsorganisation setzt sich aus einem Grundbeitrag (= Minimalbeitrag) und einem Zusatzbeitrag zusammen.

  • Der Zusatzbeitrag wird lediglich von Organisationen erhoben, bei denen die Anzahl der vertretenen ArbeitnehmerInnen bzw. die Gesamtzahl der Mitarbeitenden der entsprechenden Unternehmung grösser als 50 ist. Der Zusatzbeitrag wird pro Person erhoben.

  • Auf begründetes Gesuch hin kann der Vorstand den Jahresbeitrag für einzelne Mitgliedorganisationen herabsetzen.

Einzelmitgliedschaft:

  • Der Mitgliedsbeitrag für Einzelpersonen beträgt CHF 90.- pro Jahr, und ist damit extrem günstig.

  • Der Mitgliedsbeitrag für Pensionierte oder in Ausbildung befindlichen Personen (bis max. zum 25sten Altersjahr) beträgt 50 % des regulären bzw. geltenden Mitgliedsbeitrages von Einzelpersonen, d.h. also CHF 45.- pro Jahr.


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