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In der Schweiz wird bei allen Talsperren ein Grundablass angeordnet, um den Wasserspiegel notfalls absenken oder das Staubecken ganz entleeren zu können. Er kann auch zum Abspülen von Geschiebeablagerungen aus dem Stauraum verwendet werden.
Die Wasserentnahme bildet eine weitere wichtige Nebenanlage der Talsperre. Von ihr aus wird durch Kanäle, Leitungen oder Stollen das Wasser seinem Verwendungszweck zugeführt. Bei Kraftwerksspeichern liegt die Wasserentnahme nahe dem Seegrund, bei Wasserversorgungsspeichern werden die Entnahmen dagegen meist in einem im Wasser stehenden Turm auf verschiedenen Höhen angeordnet, um jederzeit Wasser der geeignetsten Qualität entnehmen zu können.
Hochwasserentlastungen können mit oder ohne bewegliche Ablassvorrichtungen gebaut werden. bei Grundablässen und Wasserentnahmen sind Ablassorgane in Form von Schiebern, Drosselklappen oder Segmentschützen unabdingbar erforderlich. Diese mitunter beachtlich grossen Stahlkonstuktionen werden heute in der Regel mit ölhydraulischen Pressen bewegt. Die meisten Entnahmebauwerke sind zudem mit Rechen gegen das Eindringen von Fremdkörpern geschützt. |