Netzfrequenz

Die Netzfrequenz darf nur minimal schwanken, daher muss ständig ein Gleichgewicht hergestellt werden. Das heißt, dass die Generatoren in den Kraftwerken mit konstanter Umdrehungszahl (50 mal pro Sekunde) rotieren müssen. Nur dann durchläuft der erzeugte Wechselstrom genau 50-mal je Sekunde eine volle Phase. Wenn diese vorgegebene Frequenz nicht stimmt, wird die Funktion zahlreicher elektrischer Geräte beeinträchtigt, zum Beispiel von Motoren, elektrischen Uhren oder Computern. Falls die Frequenz unter 47,5 Hertz sinkt, können an den Generatoren mechanische Resonanzschwingungen auftreten, die zu ihrer Zerstörung führen. Die Kraftwerke gehen deshalb bei Erreichung dieser Grenze automatisch vom Netz.

Kommt es nun bei überhöhtem Strombedarf zu einem Energiedefizit, so werden dadurch die Maschinen in den Kraftwerken leicht gebremst. Dadurch sinken Drehzahl und Frequenz geringfügig. Umgekehrt führt ein Überschuss an Strom zu einem Frequenzanstieg. Es ist somit notwendig, die Erzeugung ständig dem Verbrauch anzupassen. Das wird in Form der Primärregelung von elektronischen Turbinenreglern in den einzelnen Kraftwerken erledigt. Alle Kraftwerke im europäischen Verbundnetz sind an dieser Regelung beteiligt. Daher muss jedes Kraftwerk nur einen sehr geringen Anteil des Defizits ausgleichen.

Im Verbundnetz der westeuropäischen Länder darf die Netzfrequenz nur um etwa 0,05 Hertz von der 50-Hertz-Norm abweichen. Dagegen durfte sie im osteuropäischen Verbundnetz um bis zu 1 Hertz um die Norm herum schwanken. Das ist ein wesentlicher Grund dafür, weshalb sich die osteuropäischen Länder nicht ohne technische Nachrüstung aus dem Verbund mit Russland lösen und in das westeuropäische Netz eingliedern ließen. Als Zwischenlösung bis zur Stabilisierung des osteuropäischen Netzes wurden Gleichstrom-"Brücken" zwischen Ost und West eingeschaltet.

Zusammensetzung und Leistungsfähigkeit des westeuropäischen Kraftwerkparks und Verbundnetzes sind so ausgelegt, dass möglichst auch unter extremen Bedingungen wie zum Beispiel beim Ausfall einzelner Kraftwerke, zu Zeiten extrem hoher Netzbelastung oder nach der Unterbrechung von Versorgungsleitungen die tatsächliche Frequenz nie um mehr als 0,2 Hertz von der Netzfrequenz (50 Hertz) abweicht. Mit anderen Worten: Der Kraftwerkspark ist so beschaffen, dass selbst unter ungünstigsten Bedingungen das Stromangebot nicht geringer als die Stromnachfrage ist.


Aktuell
  •     

Agenda
Zuletzt aktualisiert
Neue Dokumente