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In der Schweiz, als traditionell sehr sicherheitsbewusstem Land, werden grösste Anstrengungen unternommen, um die Bevölkerung vor Schäden zu bewahren, die als Folge eines Talsperrenbruches entstehen würden. Im Versagensfall können enorme Schäden verursacht werden. Deshalb sind hohe Anforderungen an die Projekte, den Bau und Betrieb sowie die Kontrolle solcher Anlagen zu stellen. Um einen möglichst hohen Sicherheitsgrad zu garantieren und das Restrisiko zu minimieren, muss jede Anomalie im Verhalten einer Anlage, ihrer Fundation oder ihrer Umgebung erfasst werden. In diesem Sinn hat die Aufsichtsbehörde ein umfassendes Sicherheitskonzept entwickelt, das auf den folgenden drei Säulen beruht: - Konstruktive Sicherheit, die eine entsprechende Planung und Realisierung der Anlagen voraussetzt.
Seit Beginn des Talsperrenbaus erfolgte die Dimensionierung in der Schweiz recht konservativ. Es wurde also grosses Gewicht darauf gelegt, dass die Bauwerke viel grössere Beanspruchungen aushalten könnten, als dass sie nach menschlichen Ermessen je erfahren werden. Auch die Qualität des Bauausführung wurde streng kontrolliert.
Die konstruktive Sicherheit wird dadurch gewährleistet, dass die Anlagen so geplant und realisiert werden, dass sie allen vorhersehbaren Last- und Gebrauchsfällen sicher standhalten. Bei der Planung sind alle Einwirkungen, die eine Stauanlage beeinflussen können, zu berücksichtigen. Man unterscheidet zwischen ständigen Einwirkungen, wie dem Eigengewicht, veränderlichen Einwirkungen, wie dem Wasserdruck oder Sedimenten, klimatischen Einwirkungen und schliesslich zufälligen Einwirkungen, wie Hochwasser und Erdbeben.
Um bei Bedarf den Wasserspiegel absenken oder sogar einen See in kürzester Zeit leeren und, wenn nötig, auch leer halten zu können, müssen entsprechende konstruktive Vorkehrungen (Grundablass) getroffen werden. Überdies muss jede Stauanlage über eine Hochwasserentlastung verfügen, die so auszulegen ist, dass auch bei vollem Becken die Hochwasser abgeführt werden. |