Staatliche Kontrolle und Aufsichtsbehörden
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- Arbeitsgruppe des Bundes für die nukleare Entsorgung (AGNEB)
- Eidgenössische Kommission für AC-Schutz (KOMAC)
- Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS)
- Eidgenössische Kommission für Strahlenschutz und Überwachung der Radioaktivität (KSR)
- Kommission für nukleare Entsorgung (KNE)
Über die Bewilligungen für den Bau, Betrieb und die Änderung von Kernanlagen entscheidet der Bundesrat. Das Bundesamt für Energie (BfE), welches dem Eigenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) untersteht, wirkt bei der Durchführung der atomrechtlichen Bewilligungsverfahren mit und bereitet die Entscheide des Bundesrates vor.
![]() UVEK |
Transportgenehmigungen für Kernbrennstoffe und radioaktive Abfälle erteilt das BfE selbst. Weitere Aufgaben des Amtes sind die Aufsicht über den Sabotageschutz von Kernanlagen, die international vorgeschriebene Kontrolle und Buchhaltung über die spaltbaren Materialien sowie die Erarbeitung von Grundlagen für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle. Ein Schwerpunkt der BfE-Tätigkeit ist die Erarbeitung der Kernenergiegesetzgebung.
Bundesrat und BfE stützen ihre Entscheide auf Gutachten des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI). Das ENSI beaufsichtigt und beurteilt als Sicherheitsbehörde des Bundes die schweizerischen Kernanlagen in Bezug auf die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz. Das ENSI ist eine unabhängig oöffentlich-rechtliche Anstalt. Überwacht wird das ENSI von einem unabhängigem Gremium, dem ENSI-Rat. Er wird vom Bundesrat gewählt und ist diesem direkt unterstellt
Das ENSI beaufsichtigt die schweizerischen Kernanlagen: Kernkraftwerke, Zwischenlager für radioaktive Abfälle sowie nukleare Forschungseinrichtungen des Paul Scherrer Instituts (PSI) in Villigen, der Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne und der Universität Basel. Sein Aufsichtsbereich reicht von der Projektierung über den Betrieb bis zur Stilllegung der Anlagen und zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle. In den behördlichen Aufgaben eingeschlossen sind der Strahlenschutz von Personal und Bevölkerung sowie die Sicherung, also der Schutz vor Sabotage und Terrorismus. Weiter befasst sich das ENSI mit den Transporten radioaktiver Stoffe von und zu den Kernanlagen sowie mit den erdwissenschaftlichen Untersuchungen im Hinblick auf die geologische Tiefenlagerung der radioaktiven Abfälle.
![]() ENSI |
Während Bunderat und das Bundesamt für Energie für die Kernanlagen zuständig sind, fallen Anlagen in der Medizin, Industrie, Forschung und Lehre, die ionisierende Strahlung einsetzen, in den Verantwortungsbereich des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), welches dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) untersteht. Es erteilt Bewilligungen und beaufsichtigt die Konformität der Einrichtungen sowie den Strahlenschutz.
![]() BAG |
![]() EDI |
Die Messung der Umweltradioaktivität ist eine weitere Aufgabe des BAG. Eine Sektion der Abteilung Strahlenschutz des BAG ist die Sektion Überwachung der Radioaktivität (SUER) am Physikdepartement der Universität Fribourg. Sie ist aus eine kleinen Gruppe entstanden, die 1956 von der damaligen Eidgenössischen Kommission zur Überwachung der Radioaktivität (KUER) gegründet wurde. Die SUER betreibt das RADAIR-Messnetz zur grossräumigen Überwachung der Radioaktivität in der Luft. An 11 Standorten stehen kontinuierlich arbeitende Areosolmessgeräte mit Alpha- und Beta-Messeinrichtungen zur Berechnung des Anteiles künstlicher Betaaktivität der Areosole in der Luft. Alarmmeldungen gehen an die Nationale Alarmzentrale (NAZ: s.u.)
![]() SUER |
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![]() MADUK-Messsonde |
Die Nationale Alarmzentrale (NAZ) ist die Fachstelle des Bundes für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei ausserordentlichen Ereignissen. Zu diesen gehört unter anderem erhöhte Radioaktivität im In- und Ausland. Die NAZ betreibt das Messnetz für die automatische Dosisalarmierung und -messung (NADAM) zur Überwachung der externen Strahlung mit ingesamt 58 Messstationen, die über die ganze Schweiz verteilt sind. Die NADAM-Sonden messen die Ortsdosisleistung und haben eine Alarmeinrichtung, die bei Überschreitung der Schwelle von 1 mikro Sievert pro Sunde (mSv/h) anspricht. Die NAZ ist dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) angegliedert.
Für den Umgang mit ionisierender Strahlung in Industrie und Gewerbe ist die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) die Strahlenschutz-Aufsichtsbehörde.
![]() SUVA |







