swissgrid Anstellungsgrundlagen

Gehalt
Für die Gehaltsfestlegung besteht ein zeitgemässes Gehaltssystem, welches jährlich überprüft wird. Es besteht aus Grundgehalt, Erfolgsbeteiligung und attraktiven Zusatzleistungen. Berücksichtigt werden: Arbeitsleistung des Mitarbeitenden, Ausbildung, Funktion, Qualifikation und Berufserfahrung.

Work Life Balance
Der Mix von Arbeitszeit und regenerativer Freizeit im weitesten Sinn ist uns ein grosses Anliegen. Deshalb bieten wir den Mitarbeitenden Arbeitszeitmodelle, die allen Beteiligten grosse Flexibilität und Freiräume bringen. Das normale wöchentliche Arbeitspensum beträgt 42 Stunden, wovon 45 Minuten als Vorholzeit für arbeitsfreie Tage gelten. Zum Arbeitsausgleich organisiert swissgrid unter anderem für ihre Mitarbeitenden regelmässig Events.

Zusatzleistungen
Vergünstigungen wie monatliche Verpflegungsentschädigung in Form von Schweizer Lunchchecks, subventionierte Fitness- und Wellnessstunden, Schnellverpflegungsmöglichkeiten im Hause, gratis Pausenfrüchte, hauseigene self-service Gelateria, und der kostenlose Englisch Einzel- oder Gruppensprachunterricht sind nur ein kleiner Auszug aus dem Zusatzleistungskatalog, die sich angenehm auf das persönliche Budget auswirken.

Sozialleistungen
Die Leistungen beinhalten unter anderem: Pensionskasse mit Leistungsprimat, Unfallversicherung mit Ergänzungsleistungen sowie eine grosszügige Kinder- und Ausbildungszulage, die über den gesetzlichen Bestimmungen liegt. Für das Seelenheil der Belegschaft ist ebenfalls gesorgt: Für maximal zehn Sitzungen darf anonym ein Psychiater aufgesucht werden.

Ferien und Feiertage
Erholung und Gesundheit sind uns ein wichtiges Anliegen. Deshalb kommen Sie bei uns auch bei den Ferien und Feiertagen nicht zu kurz. Gemäss nationalen und kantonalen Gesetzten sowie regionalen Usanzen kommen swissgrid Mitarbeitende, im Vergleich zu anderen Landesteilen, in den Genuss von überdurchschnittlich vielen Feier- und Ruhetagen.

Personalvertretung
swissgrid hat eine eigene Personalvertretung (in Deutschland: Betriebsrat). Die Personalvertretung hat den Zweck, die Mitverantwortung der Mitarbeitenden zu fördern sowie eine partnerschaftliche Zusammenarbeit der Mitarbeitenden untereinander zu ermöglichen. Sie ist als Träger der repräsentativen Mitwirkungsrechte in personellen, betrieblichen und sozialen Angelegenheiten die von der Geschäftsleitung anerkannte Gesprächspartnerin. Die Personalvertretung besteht aus fünf gewählten Personen.

Aktuell
  •     

Agenda
Zuletzt aktualisiert
Neue Dokumente