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Der VPE begrüsst, dass mit der Neufassung des Kernenergiegesetzes (KEG) neue gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen wurden für den sicheren und langfristigen Betrieb der Kernkraftwerke. Die Systematisierung und Straffung der Bewilligungsverfahren im Bereich der Entsorgung/Endlagerung ist positiv zu bewerten. Es ist ein zukunftsorientiertes Gesetz vom Grundsatz her und gewährleistet die energiepolitische Handlungsfreiheit sowohl heute als auch morgen für kommende Generationen. Die Kernenergietechnik ist eine hoch entwickelte Technologie und sie bietet hoch spezialisierte Arbeitsplätze, die es zu erhalten und weiterzuentwickeln gilt. Das KEG hat deshalb die rahmenpolitischen Unsicherheiten beseitigt, und so den Beschäftigten längerfristige Perspektiven eröffnet. Die Anlagen können so lange betrieben werden, wie sie den national und international anerkannten Sicherheitsanforderungen genügen. Nur so können die Kernkraftwerke auch ihre ökologischen, volkswirtschaftlichen und weiteren Vorteile optimal nutzen. Das jetzt vorliegende neue Kernenergiegesetz ist positiv für die Elektrizitätswirtschaft und seine Mitarbeitenden, und deshalb begrüsst der VPE dieses und stimmt ihm zu, da die Kommentare des VPE zum KEG Berücksichtigung fanden. Fakt ist, dass zur Zeit die Schweiz nicht auf die Erzeugung von Energie mit Schweizer Kernkraftwerken verzichten kann, ohne weitreichende ökonomische Folgen in Kauf nehmen zu müssen. Auch mit einer weitreichenden Förderung können die erneuerbaren Energien den Bedarf auf absehbare Zeit nicht decken. Der Mix in der Energieerzeugung aus Wasserkraft (ca. 60 %) und aus Kernkraftwerken (ca. 40 %) hat sich in den vergangenen Jahrzehnten bewährt, und hat so eine sichere Stromversorgung vor allem im Winterhalbjahr, wenn der Verbrauch ansteigt, sichergestellt. Ausserdem macht es volkswirtschaftlich absolut keinen Sinn, die Kernkraftwerke in der Schweiz stillzulegen und zur gleichen Zeit Atomstrom aus dem Ausland zu beziehen, ganz zu schweigen von einer dann manifestierten Abhängigkeit von unseren ausländischen Partnern. Im Gegensatz zum VPE haben der Christlichnationale Gewerkschaftsbund (CNG) und der Schweizerische Gerwerkschaftsbund (SGB) den Entwurf des Kernenergiegesetzes abgelehnt und den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie mit einer Beschränkung der Betriebsdauer auf 30 resp. maximal 35 Jahre verlangt. Ausserdem wurde ein Bauverbot für neue Kernkraftwerke gefordert. |